Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis in Hannover

Moot Court schafft Möglichkeit zum intensiven Austausch

Moot Courts, bei denen sich Jura-Studenten im Rahmen ihrer juristischen Ausbildung vor einem „fiktiven Gericht“ als Prozesspartei mit einem Fall auseinandersetzen, sind nicht neu. Aber einen zentral ausgetragenen, bundesweiten Wettbewerb, der die Tätigkeit eines Anwalts im deutschen Rechtssystem nachbildet und in den die Anwaltschaft einbezogen wird, gab es bis 2013 in Deutschland noch nicht. Deshalb hat die Hans Soldan Stiftung 2013 zusammen mit der Bundesrechtsanwaltskammer, dem Deutschen Anwaltverein und dem Deutschen Juristen-Fakultätentag den bundesweiten, jährlich stattfindenden Soldan Moot zur Anwaltlichen Berufspraxis (kurz: Soldan Moot) ins Leben gerufen. Die Entwicklung der Moot Fälle sowie die organisatorische Durchführung des Wettbewerbs obliegen Prof. Dr. Christian Wolf, Geschäftsführender Vorstand des Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht der juristischen Fakultät Hannover, in Zusammenarbeit mit den Veranstaltern.

„Die Anwaltschaft wird bei den bestehenden Wettbewerben kaum einbezogen. Und die Teile der Anwaltschaft, die sich an internationalen Moots nicht beteiligen können oder wollen, haben keine Gelegenheit, im Rahmen einer Wettbewerbswoche Kontakt zu den an der Anwaltstätigkeit interessierten Absolventen zu bekommen. Dies betrifft insbesondere kleinere und mittelständische Kanzleien. Der Soldan Moot schafft hier auch eine Möglichkeit für Studierende und Anwaltschaft zum intensiven Austausch“, erklärt Manfred Wissmann, Vorstand der Hans Soldan Stiftung. Zudem soll der Soldan Moot das Lehrangebot der deutschen juristischen Fakultäten auf dem Gebiet der anwaltsbezogenen Juristenausbildung erweitern und die Fakultäten anregen, das anwaltsbezogene Ausbildungsangebot von sich aus weiterzuentwickeln.

Der Soldan Moot simuliert anhand eines fiktiven Falls ein Gerichtsverfahren vor einem deutschen Landgericht. Thematisch wird jedes Jahr ein Anwaltsregressprozess behandelt, in dessen Rahmen sich die Studierenden mit der forensischen Tätigkeit von Rechtsanwälten vertraut machen. Als Interessenvertreter müssen sie einen Fall rechtlich analysieren, Beweismittel würdigen und Rechtsmeinungen formulieren. Dabei sollen sie sich auch mit den Gegenargumenten auseinandersetzen und das Gericht schließlich von ihrer Position überzeugen. Neben juristischen Kenntnissen sollen die Studierenden dabei auch Soft Skills, wie freie Rede, Argumentations- und Plädoyer-Technik und Teamwork einüben.

Ausgezeichnet werden:

  • der beste Klägerschriftsatz („Der Bundesrechtsanwaltskammer-Preis“)
  • der beste Beklagtenschriftsatz („Der Deutsche Anwaltverein-Preis“)
  • die beste mündliche Leistung in der Vorrunde („Der Deutsche Juristen Fakultätentag-Preis“,
  • der Sieger im Finale („Der Hans Soldan-Preis“)

Weitere Informationen unter www.soldanmoot.de